Rahmenbedingungen für die dreijährigen Fallseminare

  • Bei der Anmeldung wird durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Teilnahme verbindlich zugesagt und die Teilnahmebedingungen anerkannt.
  • Bei der Anmeldung ist eine Kopie der Approbation bzw. Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.
  • Soweit vorhanden sollte die Mitgliedsbescheinigung im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte vorgelegt werden.
  • Die Kursinhalte werden jeweils zu Beginn eines Ausbildungssemesters schriftlich ausgehändigt.
  • Die Teilnehmerliste für Kurzreferate liegt in den ersten Kursstunden aus. Jeder Kursteilnehmer sollte ein Referat zu homöopathischen Materia Medica übernehmen.
  • Die Teilnehmerlisten für Kleingruppen („Praxisgruppe“) wird im Laufe des Semesters ausgelegt. Gruppengröße ca 5-7 Teilnehmer pro Praxisgruppe.
  • Für die Weiterbildung gelten die Bedingungen und Regelungen des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte mit dem Ziel: Homöopathiediplom des DZVHÄ. Selbstverständlich sind darin die Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung Homöopathie laut geltender Weiterbildungsordnung enthalten.
  • Für die Vorlesung und den Unterricht in Kleingruppen erhalten die Teilnehmer 2 bzw. 4 Weiterbildungspunkte der LÄK Baden- Württemberg.

    Gebühren

    Die Kursgebühren betragen derzeit:

    • 700 € (ermäßigt für DZVHÄ-Mitglied)
    • 150,- € StudentIn (incl. Gruppen nach Möglichkeit )

    Voraussetzung für die Bescheinigung über die Kursteilnahme sind:

    • 80% Anwesenheit über jeweils 1 Jahr, der Nachweis der eigenen Mitarbeit (Kurzreferat, Praxisgruppen) und die Teilnahme an der Abschlussprüfung.
    • 50 Fälle mit Analyse und Repertorisation, davon 10 eigene Fälle.