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Rahmenbedingungen für die dreijährigen Fallseminare
- Bei der Anmeldung wird durch die Unterschrift auf dem Anmeldeformular die Teilnahme verbindlich zugesagt und die Teilnahmebedingungen anerkannt.
- Bei der Anmeldung ist eine Kopie der Approbation bzw. Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen.
- Soweit vorhanden sollte die Mitgliedsbescheinigung im Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte vorgelegt werden.
- Die Kursinhalte werden jeweils zu Beginn eines Ausbildungssemesters schriftlich ausgehändigt.
- Die Teilnehmerliste für Kurzreferate liegt in den ersten Kursstunden aus. Jeder Kursteilnehmer sollte ein Referat zu homöopathischen Materia Medica übernehmen.
- Die Teilnehmerlisten für Kleingruppen („Praxisgruppe“) wird im Laufe des Semesters ausgelegt. Gruppengröße ca 5-7 Teilnehmer pro Praxisgruppe.
- Für die Weiterbildung gelten die Bedingungen und Regelungen des Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte mit dem Ziel: Homöopathiediplom des DZVHÄ. Selbstverständlich sind darin die Voraussetzungen für die Zusatzbezeichnung Homöopathie laut geltender Weiterbildungsordnung enthalten.
- Für die Vorlesung und den Unterricht in Kleingruppen erhalten die Teilnehmer 2 bzw. 4 Weiterbildungspunkte der LÄK Baden- Württemberg.
Gebühren
Die Kursgebühren betragen derzeit:
- 700 € (ermäßigt für DZVHÄ-Mitglied)
- 150,- € StudentIn (incl. Gruppen nach Möglichkeit )
Voraussetzung für die Bescheinigung über die Kursteilnahme sind:
- 80% Anwesenheit über jeweils 1 Jahr, der Nachweis der eigenen Mitarbeit (Kurzreferat, Praxisgruppen) und die Teilnahme an der Abschlussprüfung.
- 50 Fälle mit Analyse und Repertorisation, davon 10 eigene Fälle.
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